Gutachten

Diplom Immobilienwirtin / Diplom Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten

Wertermittlung

Diplom Immobilienwirtin / Diplom Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
  • Immobilien- und Grundstücksbewertung: unbebaute Grundstücke, Wohn- und Geschäftsgrundstücke, Hotelobjekte, Gastronomieobjekte
  • Bewertung von Hotel-/Hotelportfolios
  • Empfehlung des Kaufpreises unter Ermittlung des Sachwertes, Ertragwertes, Verkehrswertes
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Aufwands- und Ertragskalkulation von Projekten, Strategien zur Privatisierung, Sanierung, etc.
  • Marktanalysen, Prognosen für Makro-/Mikromärkte und Standorte
  • Ermittlung von Mieten und Pachten für Wohnraum, Geschäfts- und Gewerberäume, Hotels und Gastronomie, Pachten von Grundstücken
  • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete/Pacht
  • Beratung bei Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen
  • Prüfung von Mietminderung/Pachtminderungsforderungen
  • Begründung für Miet-/Pachterhöhungsverlangen u. a.
  • Verkehrswertermittlung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
  • grundstücksgleiche Rechte
  • Erbbaurechte
  • Nutzungsrecht
  • beschränkte dingliche Rechte
  • Nießbrauch
  • Überbau
  • Notweg
    • in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
    • unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
    • nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz
    • nach Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
    • Planungsschäden und Enteignungsentschädigung

 

Mögliche Anlässe für eine Immobilienbewertung:

    • Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf:
      Häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und zu Preisverhandlungen erstellt.
    • Beleihung: Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen, oftmals wird die Einschätzung von Gläubigern vor Darlehensgewährung verlangt.
    • Vermögensaufstellung
      z. B. zu Beleihungszwecken bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken
    • Vermögensauseinandersetzungen bei Erbrechtsangelegenheiten
      z. B. beim Erbfall, bei Schenkung. Wenn sich Miterben einer Erbengemeinschaft nicht einig über den Wert der Immobilien und die Auszahlung an die Miterben sind.
    • im Rahmen von Betreuungen:
      Bei Verkauf der Immobilie verlangt das Amtsgericht vom bestellten Betreuer ein Gutachten, um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern.
    • Vermögensauseinandersetzung bei Ehescheidungen:
      Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks aus dem Anfangs- und dem Endvermögen ermittelt werden.
    • Steuerliche Zwecke:
      Mögliche Anlasse sind z. B. die Erstellung von Bilanzen, steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwerte) oder die übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, auch bei Festsetzungen von Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
    • Zwangsversteigerung:
      Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht.
    • Versicherungsfall:
      Zum Zweck der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlage ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.
    • Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs.
      Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, überbaurenten, etc.

Kosten

Rechtsanwaltstätigkeit:

Unsere Vergütung orientiert sich grundsätzlich an der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG). Grundlage ist der Gegenstandswert an dem die Gebühren gemessen werden. Im gerichtlichen Verfahren sind diese Gebühren die Mindestsätze.
Wir können im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihnen auch eine Pauschalvergütung oder eine Zeitvergütung vereinbaren. Mögliche Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung werden selbstverständlich auf die Vergütung angerechnet.

Sachverständigentätigkeit:

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrages. Dabei kommt die Vereinbarung eines Zeithonorars, als auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung in Frage und wird mit Ihnen individuell vereinbart

Je nach spezifischem Anforderungsprofil, Untersuchungsbreite und -tiefe, Komplexität sowie der Struktur der Immobilie oder des Portfolios erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot.