Vertragsrecht

Ob Sie eine Beratung zu Ihren rechtlichen Fragen suchen, Hilfe bei Immobilienangelegenheiten benötigen oder als Freiberufler oder Unternehmer kontinuierliche Begleitung brauchen: Bei uns erfahren Sie ungeteilte Aufmerksamkeit, Vertrauen und Kompetenz. Wir arbeiten effizient, erfolgsorientiert und wirtschaftlich.

Zur Vervollständigung unseres Beratungs- und Tätigkeitsangebotes stehen wir in Kooperation mit mehreren Rechtsanwälten und Steuerberatern. Neben rechtlichen Fragen stehen Ihnen damit vor Ort auch Ansprechpartner zu weiteren Rechtsgebieten und zu steuerlichen Fragen zur Verfügung.
Darüber hinaus bestehen überörtliche Verbindungen zu Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Maklern.

Verträge sind oft Gegenstand von Streit und langen Prozessen. Dies liegt nicht nur daran, dass sich eine Seite nicht an den Vertrag hält. Häufig haben Verträge Lücken, lassen mehrere Deutungen zu, widersprechen dem zwingenden Recht oder berücksichtigen einfach nicht ausreichend die Interessen beider Vertragspartner. Die Beratung im Vorfeld bei Abschluss von Verträgen ist unsere ureigene Aufgabe. Der frühzeitig eingeholte Rat ist in der Regel der billigste. D. h.: Ein guter Vertrag erspart wirtschaftliche Risiken, Ärger und Kosten. Das Aushandeln und Ausarbeiten von hieb- und stichfesten Verträgen gehört zu unseren Stärken.

 

  • Vertragsgestaltung für Immobilien, Gewerbe, Privatverträge
  • Überprüfung von Verträgen
  • Vertragsverhandlungen
  • Erstellen und Überprüfen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Immobilienrecht

Immobilienrecht einschließlich Miet- und Pachtrecht

  • Beratung bei Immobilienkäufen und -verkäufen

  • Vertragsgestaltung und -prüfung

  • Beleihungsfragen und Wertermittlung

  • Bankverhandlungen

  • gewerbliches Miet-/Pachtrecht / Geschäftsraummiete/-pacht für gewerbliche Vermieter und Mieter, Verpächter und Pächter, Fondgesellschaften, Verwalter

  • Gestaltung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen

  • Beteiligung an Vertragsverhandlungen

  • Geltendmachung und Abwehr von Miet-/Pachterhöhungen, Gewährleistungen und anderen miet- und pachtrechtlichen Ansprüchen

  • Beratung bei Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen

  • Vertretung in Räumungs- und Zahlungsprozessen

  • Abwicklung von Miet- und Pachtverhältnissen / Kündigungen

  • Konkurrenzschutz

  • Betriebspflicht

  • Nutzungsänderung / Zweckentfremdungsverbot

  • Wertsicherung / Indexierung

  • branchentypische Besonderheiten bei Hotel und Gastronomie

  • Bürgschaften/Patronatserklärungen

  • bauliche Veränderungen und Rückbauten

  • Untermiete

  • Zwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung

  • sinnvolle Versicherungen

Hotel - und Gaststättenrecht

Das Hotel- und Gaststättenrecht bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Seit vielen Jahren betreuen wir Hotelgesellschaften, Privatbetreiber, Pächter, Grundstückseigentümer und Investoren erfolgreich in sämtlichen Phasen der Planung, Entwicklung und Umsetzung ihrer Hotel- und Gastronomieobjekte, sei es bei der Anpachtung/Verpachtung, Kauf/Verkauf von Hotels / Gastronomieobjekte oder Neubauprojekten.

Wir gestalten, verhandeln, und bearbeiten komplexe Vertragswerke in allen Varianten von Pacht- oder Franchisevertrag bis hin zu Management- und Outsourcingverträgen. Wir bieten eine auf das Hotelgewerbe maßgeschneiderte Beratung und sind mit allen Aspekten der branchenspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen vertraut. Wir bieten individuellen und persönlichen Service, um Ihre Ziele sowohl unter rechtlichen als auch unter wirtschaftlichen Aspekten abzusichern.

Grundstücksrecht

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Bereich sind:

  • Erstellen und Überprüfen von Grundstücks- und Immobilienverträgen

  • Beteiligung und Vertretung vor, während und nach Vertragsabschlüssen

  • Vertragsmanagement zwischen den Beteiligen und ihren Verträgen im Rahmen der Projektentwicklung

  • rechtliche Prüfungen im Rahmen der "Due Diligence"

  • Gestaltung von Grundstücksrechten, z. B. Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, Grundschulden

  • Vertretung gegenüber Behörden

  • Durchsetzung und Abwehr von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen

  • Begleitung bei Abnahme und Begutachtungsterminen

  • Kontrolle von Gewährleistungs- und Verjährungsfristen

  • Prüfung und Klärung von nachbarlichen Verhältnissen

  • Durchführung von Selbstständigen Beweisverfahren und Prozessen

Maklerrecht

  • Erstellung von Vertragsmustern und AGB (Maklervertrag, Alleinauftrag, genereller Suchauftrag, Makler-Beratungs-Vertrag)
  • Beteiligung an Vertragsverhandlungen

  • Beratung bei Gestaltung von Gemeinschaftsgeschäften

  • Prüfung von Freistellungsvereinbarungen

Kosten

Rechtsanwaltstätigkeit:

Unsere Vergütung orientiert sich grundsätzlich an der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG). Grundlage ist der Gegenstandswert an dem die Gebühren gemessen werden. Im gerichtlichen Verfahren sind diese Gebühren die Mindestsätze.
Wir können im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihnen auch eine Pauschalvergütung oder eine Zeitvergütung vereinbaren. Mögliche Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung werden selbstverständlich auf die Vergütung angerechnet.

Sachverständigentätigkeit:

Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Bewertungsauftrages. Dabei kommt die Vereinbarung eines Zeithonorars, als auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung in Frage und wird mit Ihnen individuell vereinbart.