Gutachten und Immobilienbewertung

Gutachten und Wertermittlung

Diplom Immobilienwirtin / Diplom Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.

  • Immobilien- und Grundstücksbewertung: unbebaute Grundstücke, Wohn- und Geschäftsgrundstücke, Hotelobjekte, Gastronomieobjekte

  • Marktanalysen, Prognosen für Makro-/Mikromärkte und Standorte

  • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete/Pacht

  • Verkehrswertermittlung von Rechten und Belastungen an Grundstücken

  • grundstücksgleiche Rechte

Die Bewertungen erfolgen nach der ImmoWertV und § 194 BauGB

Mögliche Anlässe für eine Immobilienbewertung sind:

  • Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf:
    Häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und zu Preisverhandlungen erstellt.

  • Beleihung:
    Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen, oftmals wird die Einschätzung von Gläubigern vor Darlehensgewährung verlangt.

  • Vermögensaufstellung:
    z. B. zu Beleihungszwecken bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken

  • Vermögensauseinandersetzung bei Erbrechtsangelegenheiten:
    z. B. beim Erbfall, bei Schenkung. Wenn sich Miterben einer Erbengemeinschaft nicht einig über den Wert der Immobilien und die Auszahlung an die Miterben sind.

  • im Rahmen von Betreuungen:
    Bei Verkauf der Immobilie verlangt das Amtsgericht vom bestellten Betreuer ein Gutachten, um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern.

  • Vermögensauseinandersetzung bei Ehescheidungen:
    Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks aus dem Anfangs- und dem Endvermögen ermittelt werden.

  • Steuerliche Zwecke:
    Mögliche Anlasse sind z. B. die Erstellung von Bilanzen, steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwerte) oder die übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, auch bei Festsetzungen von Schenkungs- und Erbschaftssteuer.

  • Zwangsversteigerung:
    Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht.

  • Versicherungsfall:
    Zum Zweck der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlage ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.

  • Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuchs.
    Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, Überbaurenten, etc

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