Maklerprovision und Internetanzeige
19. August 2013
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19. August 2013

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist zum 01. August 2013 in Kraft getreten!

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz reformiert das Kostenrecht und bewirkt eine Änderung und Neufassung zahlreicher Gesetze, darunter das Gerichtskostengesetz (GKG), das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), das Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG), das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es ersetzt die Kostenordnung (KostO) durch ein Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) durch ein Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG).

Erhöht werden die Gebühren nach dem GKG, nach dem FamGKG, GvKostG und nach dem JVEG sowie nach dem RVG. Mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird das Kostenrecht vereinfacht und die Gerichte von der inzwischen sehr umfangreichen Kostenrechtsprechung entlastet. Ziel ist es, eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen, weil in Kostensachen eine Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht zulässig ist und deshalb der Gesetzgeber für Rechtseinheit sorgen muss.

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